Zweckentfremdung: Airbnb muss Vermieter nicht nennen
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die deutsche Niederlassung der Ferienwohnungs-Plattform Airbnb dem Bezirk Pankow keine Auskunft zu den Namen der Vermieter geben muss. Rückschlag im Kampf gegen Zweckentfremdung: