Worum geht‘s?
Habt ihr euch schon einmal gefragt, wie oft die Pommesbude im Sommerbad ihr Fett wechselt? Oder ob der Hot Pot wirklich als „energetisiert nach Reiki-Art“ ausgezeichnet werden darf, wie es auf der Speisekarte steht??
Das Vertrauen bei Essen und Trinken außer Haus ist ein hohes Gut, das auch durch ständige Kontrollen und anschließende Berichte der Lebensmittelaufsicht aufrechterhalten wird.
Pankow hatte diesbezüglich lange eine bundesweite Vorreiterstellung: Die Hygienekontrollberichte aller Gastgewerbe im Bezirk inklusive Fotos und einer Bewertung über ein Smiley-System wurden jahrelang proaktiv auf einer Website veröffentlicht. Dies ist nun Geschichte. Im Februar wurde die Seite offline genommen.
Warum ist das wichtig?
In Deutschland gilt das Verbraucherinformationsgesetz, das EU-Transparenzvorgaben für Deutschland konkretisiert. Auf dieser Grundlage müssen Behörden auf Antrag Zugang zu bestimmten Informationen aus den Kontrollberichten gewähren.
Aber eben nur auf Antrag. Wer füllt schon ein Formular aus, bevor er einen Döner bestellt?
Die Pankower Lösung hat es den Verbraucher:innen einfacher gemacht.
War‘s das jetzt?
Warum wurde die Website abgeschaltet?
Bis zur Abschaltung im Feburar konnte man online zu allen kontrollierten Gastgewerben im Bezirk eine tabellarische Einordnung der Ergebnisse mitsamt Fotos einsehen.
Allerdings folgten keine anderen Bezirke dem Pankower Modell. Dies führte zu dem absurden Umstand, dass man auf der Torstraße Informationen zu Restaurants auf der Prenzlauer-Berg-Seite einsehen konnte, während dies für die gegenüberliegenden Gaststätten aus Mitte nicht galt.
Der Berliner Senat wollte mit einem Gesetz mit dem schwerverdaulichen Namen „Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz“ ein einheitliches Transparenzbarometer einführen - und scheiterte krachend.
- Dieses sollte prominent in jedem Geschäft aushängen und Einblick in die Kontrollergebnisse geben.
- Gleichzeitig wurde Betrieben ein Anspruch auf Nachkontrollen innerhalb von acht Wochen eingeräumt.
- Die Bezirke setzten die Regulierung schlicht nicht um, da sie nicht für den personellen und finanziellen Mehraufwand aufkommen konnten und wollten. Schon jetzt herrscht ein massiven Personalmangel in den Ämtern, der mit der Regelung nicht vom Senat adressiert wurde.
Am Ende hing in ganz Berlin genau ein Transparenzbarometer, und das Gesetz wurde Anfang 2026 wieder abgeschafft.
Was sagt der Bezirk?
Die Lebensmittelaufsicht gehört zum Arbeitsbereich von Pankows Stadträtin Manuela Anders-Granitzki (CDU).
Ihr Büro betont:
- Die Aufhebung des Berliner Gesetzes steht nicht im Zusammenhang mit der Abschaltung der Website. Für die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse ist ohnehin eine EU-Kontrollverordnung die relevante rechtliche Grundlage.
- Aktuell ist allerdings ein Verfahren am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig, in dem die Rechtmäßigkeit der Smiley-Bewertungsskala geprüft wird. Betroffene Unternehmen hatten gegen die Veröffentlichungen des Bezirks geklagt.
- Ob und wann die Seite wieder online geht, ist noch unklar und hängt maßgeblich vom Ausgang des Gerichtsverfahrens ab.
Für die Abschaltung der Website nennt der Bezirk in einer Antwort auf eine schriftliche Frage im AGH außerdem technische Gründe. Durch ein Update der Fachanwendung müssten Schnittstelle und Website angepasst werden. Die technischen und personellen Kosten könnten aktuell aber nicht mehr vom Bezirk abgedeckt werden.
Immerhin: Laut Bezirksamt werden trotz des Fachkräftemangels jeden Monat einige hundert Betriebe kontrolliert. Die von ihnen erstellten Hygienekontrollberichte müssen allerdings nun wieder einzeln angefragt werden.
Welche Lösungen gibt es anderswo?
Andernorts sind einsehbare Hygienekontrollberichte gängige Praxis. In New York gibt es beispielsweise das ABC-System: Gaststätten mit der schlechtesten Bewertung „C“ müssen diese prominent in den Räumlichkeiten sichtbar machen.
Andere Länder gehen noch weiter: In Dänemark werden Kontrollberichte proaktiv veröffentlicht und es gibt seit mehr als 20 Jahren ein landesweites Smiley-System.
Laut foodwatch Deutschland hat es zu besseren Hygieneverhältnissen und einer Entlastung der Bürokratie geführt. Individuelle Anträge, um Hygienekontrollberichte zu erhalten, sind dort nicht nötig.
Und jetzt?

Das sogenannte „Saubere Küchen Gesetz“ des Senats ist zwar seit Februar Geschichte, die EU-Transparenzvorgaben haben aber Bestand:
- Mithilfe des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) kann jeder Mensch weiterhin Anträge auf Einblick in Hygienekontrollberichte stellen.
- Am besten geht dies über die Seite Topf Secret von FragDenStaat. Einfach auf der Karte nach dem gewünschten Restaurant suchen, Angaben ausfüllen undabschicken.
- Sollte euch bereits jemand mit einem Antrag zuvorgekommen sein und Berichte hochgeladen haben, könnt ihr diese über die Karte einsehen.
Aber Achtung, falls es um den Schnitzelbräter um die Ecke geht, bei dem du namentlich bekannt bist – die Betriebe können auf Nachfrage den Namen der Antragsstellenden erfahren.
Wichtig zudem: Die Anträge lösen keine Kontrolle aus, sondern geben nur Einblick in Berichte der letzten fünf Jahre. Solltet ihr also einen akuten Verdacht haben, wendet euch lieber direkt an die Lebensmittelaufsicht.
P.S: Echte Füchse dürften auch kein Problem haben, noch eine Version der Bewertungsseiten im Web-Archive zu finden. Die alten Links zu den Smiley-Ergebnissen können noch hier eingesehen werden.
Autor: Dénes Jäger ist freier Journalist aus Berlin und stellt leidenschaftlich gerne Anträge, um Einblick in Hygienekontrollberichte zu erhalten. Zudem arbeitet er bei der Open Knowledge Foundation Deutschland daran, dass Verwaltungen mehr Daten proaktiv veröffentlichen, um Anträge dieser Art überflüssig zu machen.